Nächtigungs-Euro statt mehr Steuer

Die ÖHV schlägt einen Euro pro Nächtigung statt Mehrwertsteuererhöhung vor.
Wien. (VN) Die Hotellerie sieht sich durch die geplante Steuerreform weiter schwer benachteiligt. Zu den Problemen gehöre die Erhöhung der Umsatzsteuer von zehn auf 13 Prozent und die Umstellung der Grunderwerbsteuer bei Schenkung und Erbschaft vom Verkehrswert.
Mit der Erhöhung der Umsatzsteuer auf 13 Prozent werde man im internationalen Vergleich benachteiligt, kritisiert die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV). Auch werde die Erhöhung schon ab 1. April 2016 in Kraft treten und nicht wie angekündigt ab 1. Mai. Nur wenn Reisen bis zum 1. September 2015 zur Gänze bezahlt werden, bleibt der zehnprozentige Steuersatz auch bei einem Reiseantritt nach dem 1. April 2016 – so eine frühe Bezahlung sei aber unüblich.
Um der Steuererhöhung zu entgehen, regt die ÖHV an, stattdessen pro Übernachtung einen Euro abzuführen – bei zuletzt 131,9 Millionen Nächtigungen im Jahr. Das sei leicht zu administrieren, der Standort würde profitieren und „es stellt jedenfalls eine deutliche Verbesserung gegenüber den geplanten Steuererhöhungen dar“, so die ÖHV. Ein Teil der Mittel sollte der Österreich Werbung und der ÖHT zur Bewerbung und Förderung von Investitionen im Tourismus zur Verfügung gestellt werden. Der Bund würde die Mittel dafür sparen und die Touristiker würden vom eigenen Erfolg profitieren.
Die ÖHV kritisiert zudem, dass zwar künftig die Grunderwerbsteuer bei unentgeltlicher Übertragung mit 0,5 Prozent des Verkehrswertes gedeckelt ist, diese Grenze aber nicht gelte, wenn mit dem Betrieb bzw. der Immobilie Hypotheken übernommen werden, die 70 Prozent des Grundstückswertes überschreiten.
Dann seien, wie beim Verkauf, 3,5 Prozent vom Grundstückswert als Steuer abzuführen.
Auch dass die Abschreibung für bestehende Gebäude verlängert wird, „ist als massiver Eingriff in bestehende Businesspläne, bei knapper Kalkulation und zum Nachteil der Unternehmer abzulehnen“. Die Neuregelung sollte nur für Gebäude gelten, die nach dem 1. Jänner 2016 errichtet oder angeschafft werden.