Steuererhöhungen, um Reform zu finanzieren

Markt / 07.06.2015 • 18:16 Uhr
Dr. Peter Bahl
Dr. Peter Bahl

schwarzach. Der Begutachtungsentwurf zum Steuerreformgesetz 2015 bringt zur Finanzierung der Tarifentlastung folgende weitere Steuererhöhungen zur Gegenfinanzierung (Teil 1 im Steuerservice vom 1.6.2015):

Einlagenrückzahlung: Die bisherige Wahlmöglichkeit, Ausschüttungen als Dividende oder als Kapitalrückzahlung zu behandeln, entfällt. Solange operative Gewinne vorhanden sind, müssen diese zuerst ausgeschüttet werden (gilt bereits für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.8.2015 beginnen).

Änderungen bei der Grundstücksbelastung: Die Immobilienertragsteuer wird von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht. Der Inflationsabschlag wird künftig entfallen. Der Abschreibungssatz für Betriebsgebäude wird einheitlich 2,5 Prozent statt bisher drei Prozent betragen, bei Vermietungen zu Wohnzwecken wird auch im betrieblichen Bereich nur ein Abschreibungssatz von 1,5 Prozent zur Anwendung kommen (gilt für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Jänner 2016 beginnen).

Umsatzsteuer: Gewisse Lieferungen und Leistungen, die bisher dem ermäßigten Steuersatz von zehn Prozent unterlagen, sollen künftig mit 13 Prozent besteuert werden. Darunter fallen zum Beispiel die Lieferungen von Pflanzen, Holz, die Beherbergung, Umsätze in Verbindung mit dem Betrieb von Schwimmbädern, Filmvorführungen und die Umsätze von Künstlern. Zwecks Gleichbehandlung mit anderen Eintrittsberechtigungen soll ein ermäßigter Steuersatz von 13 Prozent für die Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen eingeführt werden (die Erhöhung für die Beherbergung soll erst mit 1. April 2016 in Kraft treten).

office@bfbf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG