Österreich knöpft sich die “Abschleicher” vor

Markt / 31.07.2015 • 20:26 Uhr

Banken müssen frühe Geldflüsse aus der Schweiz melden.

Wien. (VN) Mit der Abschaffung des Bankgeheimnisses hat der Nationalrat auch ein Gesetz verabschiedet, um Steuersünder zu erreichen. Die heimischen Banken müssen Überweisungen von „Abschleichern“ melden, die 2012/13 – vor Inkrafttreten der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein – heimlich ihr Geld aus den beiden Ländern nach Österreich zurücküberwiesen hatten. Das gilt für Vermögenstransaktionen ab 50.000 Euro aus der Schweiz (zwischen 1. Juli 2011 und 31. Dezember 2012) sowie aus Liechtenstein (zwischen 1. Jänner 2012 und 31. Dezember 2013). Betroffen sind natürliche Personen (keine Geschäftskonten) und liechtensteinische Stiftungen sowie stiftungsähnliche Strukturen. Gemeldet werden die persönlichen Daten, Konto- oder Depotnummer sowie der Geldbetrag. Die betroffenen Steuerhinterzieher können nun entweder Selbstanzeige erstatten oder die Bank beauftragen, eine Pauschale von 38 Prozent der rücküberwiesenen Beträge an die Finanz zu überweisen. Die Bank muss den Auftrag dazu bis 31.3.2016 erhalten.