E-Zigarettenverkauf bleibt auch künftig frei
Wien. (VN) E-Zigaretten gibt es künftig weiter in darauf spezialisierten Fachgeschäften und nicht nur in Trafiken. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Novelle des Tabakmonopolgesetzes, mit der das neue Produkt ab 1. Oktober Trafikanten vorbehalten werden sollte, für verfassungswidrig erklärt. „Es ist nicht erkennbar, inwieweit der Verkauf von verwandten Erzeugnissen durch Trafikanten eine höhere Gewähr für den Gesundheits- und Jugendschutz bietet als der Verkauf durch Fachhändler“, urteilt der VfGH. Während sich die Fachhändler freuen, sind die Trafikanten „not amused“ über die Entscheidung. Für Branchensprecher Josef Prirschl ist es „unverständlich“, dass nikotinhaltige Produkte unkontrolliert verkauft werden dürfen, „etwa auf jedem Flohmarkt.“