Meinl-Vorstand will bleiben

Markt / 10.08.2015 • 22:18 Uhr

Wien. (VN) Nach der Abberufung der Meinl-Bank-Vorstände Peter Weinzierl und Günter Weiß durch die Finanzmarktaufsicht arbeiten die Anwälte des Geldhauses an einem Einspruch gegen den Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht. Eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hat nicht automatisch aufschiebende Wirkung – es sei denn, die Meinl Bank beantragt gleichzeitig einen Aufschub.