Das Verwaltungsgericht gibt Messepark-Plänen Auftrieb

Vorarlberger Verwaltungsgericht bringt neue Brisanz in die Causa Messepark.
Schwarzach. (VN-sca) „Wir waren immer schon der Ansicht, dass wir mit einer größeren Handelsfläche planen dürfen“, sagt Guntram Drexel, Geschäftsführer des Messeparks Dornbirn gegenüber den VN. Am Freitag flatterte nämlich der Bescheid des Landesverwaltungsgerichts ins Büro des Projektwerbers, in die Amtsstuben der Stadt Dornbirn und des Landes Vorarlberg. Mit brisantem Inhalt, der, so Messepark-Anwalt Karl Schelling, „das politische Hickhack ad absurdum führt“.
Das Gericht erachtet die aktuelle Verordnung der Stadt Dornbirn über die Größe der Handelsflächen im Messepark für gesetzwidrig. Anwalt Schelling ist überzeugt, dass der Verfassungsgerichtshof dieser Rechtsmeinung folgt. Und er vermutet sogar, dass Stadt und Land schon länger wussten, dass die gewidmeten 17.500 Quadratmeter Handelsflächen nicht rechtens sind. Rechtens sind, so das Gericht, exakt 22.667,12 Quadratmeter. Mehr Platz, als der Messepark für den Umbau aktuell wünscht.
Dass die Verordnung überhaupt gesetzwidrig sein könnte, liegt in der Vergangenheit der Raumplanung. Als der Messepark 1987 eröffnet wurde, gab es keine EKZ-Widmungen. Bei der Raumplanungsnovelle 2006 mussten die Flächen deshalb nachträglich durch Verordnung festgehalten werden. Der Messepark verfügte damals laut bewilligten Plänen und Bescheiden über 22.667,12 Quadratmeter Verkaufsfläche. Dornbirn legte die Verkaufsflächen des Messeparks jedoch auf 17.500 Quadratmeter Handelsfläche fest. „Wenn dem so ist, dann braucht uns der Messepark sowieso nicht mehr“, ist Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser realistisch. Allerdings „werden unsere Legisten das 14-seitige Schreiben des Landesverwaltungsgerichts ganz genau anschauen“. Und man werde abwarten, wie der Verfassungsgerichtshof die Sache beurteilt. In Zweckoptimismus übt sich die Stadt Dornbirn: „Dieser Beschluss bedeutet vorweg nicht, dass der Flächenwidmungsplan aufgehoben wird, sondern lediglich, dass der Verfassungsgerichtshof diesbezüglich prüfen muss, ob ein Verfahren einzuleiten ist.“
Gute Stimmung
Während also in Rat- und Landhaus um Fassung gerungen wird, ist im Messepark die Stimmung ausgesprochen gut: „Für uns ist das natürlich eine gute Nachricht. Wir freuen uns über diese Feststellung eines unabhängigen Gerichtes“, sagt Projektwerber Guntram Drexel und sieht nach den monatelangen Diskussionen doch noch die Möglichkeit, das Einkaufszentrum so wie geplant erweitern zu können.
Stichwort
Landesverwaltungsgericht
Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gibt es seit 2014 und es ist für nicht in unmittelbarer Bundesverwaltung gelegene Angelegenheiten zuständig. Das Landesverwaltungsgericht entscheidet u. a. über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde und wegen Verletzung der Entscheidungspflicht einer Verwaltungsbehörde. Gegen die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichts geht der Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof als Revisionsinstanz.