Negativzinsen: Erstes Urteil
Feldkirch. (VN) Im Streit um Negativzinsen, die viele Banken nicht an ihre Fremdwährungskreditnehmer weitergeben, hat es am Landesgericht Feldkirch ein erstes Urteil gegeben. Das Gericht betrachtete sowohl die einseitig festgesetzte Zinsuntergrenze als auch die Form der Vertragsänderung der Raiffeisenbank Bodensee als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dagegen geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI).