Zweiter Anlauf wird erleichtert
Wien. (VN) Chance für Firmengründer, die nicht zum ersten Mal den Schritt in die Selbstständigkeit wagen: Mit der Änderung der Verordnung zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird die Sperrfrist für einen neuerlichen Schritt in die Selbstständigkeit von fünfzehn auf fünf Jahre reduziert. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sieht darin eine wichtige Modernisierung der Fördervoraussetzungen: „Dieser Schritt ist ein Bekenntnis der Politik zum Prinzip der zweiten Chance. Denn viele Erfolgsbeispiele zeigen, dass der unternehmerische Erfolg oftmals erst beim zweiten Anlauf klappt.“