Das Blaumachen hat ernste Konsequenzen

Blaumachen verursacht volkswirtschaftliche Kosten von einer Milliarde Euro.
Arbeitnehmer. (cro) Kerngesund, aber trotzdem nicht im Büro? Laut einer Umfrage kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer blaumachen. „Es gibt aber mindestens so viele Arbeitnehmer, die krank ihrer Arbeit nachgehen, wie Personen, die gesund daheimbleiben“, ist Christian Euler, Präsident des Österreichischen Hausärzteverbandes, überzeugt.
Rushhour-Generation
Eine Studie der Krankenkasse bestätigt nämlich, dass sogar fast zwei Drittel sich noch mit Gesundheitsproblemen ins Büro, in die Werkstatt oder an andere Arbeitsplätze schleppen. Vor allem die durch Karriere und Familie besonders belastete Rushhour-Generation zwischen 30 und 40 Jahren kuriert sich nicht aus. Das gut gemeinte Verhalten der Arbeitnehmer kostet den Arbeitgeber allerdings bares Geld. Denn wer krank ist, ist weniger produktiv und steckt gegebenenfalls sogar Kollegen an.
Doch zurück zu den Blaumachern. Auffällig dabei: Während sich nur fünf Prozent der Männer ein Attest vom Arzt holen, sind Frauen trickreicher.
Hausarbeiten
Mehr als doppelt so viele, nämlich elf Prozent, haben sich durchs Krankfeiern schon einmal einen Werktag freigeschaufelt, um beispielsweise dann andere Arbeiten erledigen zu können. Dabei sind vor allem Hausarbeiten ein Grund, um der Arbeit fern zu bleiben. Doch wer krankfeiert, läuft Gefahr, Ärger zu bekommen. Denn dadurch schwindelt man nicht nur vor seinem Arbeitgeber, sondern hintergeht – sofern man sich vom Arzt krankschreiben lässt – auch die Krankenkasse.
Ist man beispielsweise bei einer Grippe länger krank als ein festgesetzter Durchschnittswert, kann laut dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger auch eine Vorladung zur ärztlichen Kontrolle ins Haus stehen. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) ist im Vorjahr rund 5500 Mal ausgerückt, um Krankenstandskontrollen durchzuführen. Bei jeder vierten Kontrolle habe es Beanstandungen gegeben, in einigen Fällen werden auch Leistungen gestrichen. Diese sind teilweise auf Wunsch eines Unternehmens bei einem Mitarbeiter durchgeführt oder aus eigenem Antrieb der Krankenkasse. Manche Kontrollen waren einfach nur Zufall. Macht ein Arbeitnehmer blau und wird erwischt, hat das laut Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger auch arbeitsrechtliche Konsequenzen: Beispielsweise kann die Entgeltfortzahlung des Arbeitnehmers gestrichen werden oder das Krankengeld ruhen. Bei einem wesentlichen Vertrauensbruch und besonderen Vertrauensverlust kann sogar die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses die Folge sein.