Steuertipps für alle Steuerpflichtigen

schwarzach. Am 32. Dezember ist es zu spät. Aufgrund der geänderten Bestimmungen zum Grunderwerbsteuergesetz kann es im Einzelfall günstiger sein, eine Liegenschaftsschenkung im Familienverband noch 2015 vorzunehmen. Geplante Liegenschaftsverkäufe durch natürliche Personen sollten ebenfalls vor dem 1. 1. 2016 finalisiert werden. Die Immobilienertragsteuer erhöht sich um 20 Prozent. Als Zeitpunkt der Veräußerung gilt der Abschluss des Kaufvertrags. Außerdem wurde der Inflationsabschlag bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns abgeschafft.
Wenn Sie im Jahr 2015 einen steuerpflichtigen Substanzgewinn bei Kapitalvermögen, Dividenden oder Anleihezinserträgen realisiert haben, sollten Sie überprüfen, ob dieser Ertrag nicht vor Jahresende durch die Realisierung eines Substanzverlustes neutralisiert werden kann. Substanzverluste können nicht mit Sparbuchzinsen aufgerechnet werden.
Wer Steuern sparen möchte, kann das auch tun, indem er Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen noch dieses Jahr bezahlt. Sonderausgaben sind etwa auch Spenden. Die Abzugsfähigkeit von Spenden ist mit zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des laufenden Kalenderjahres begrenzt. Es können nur Geldspenden an Institutionen geltend gemacht werden, die auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger geführt werden. Zu diesen zählen auch Tierheime, freiwillige Feuerwehren sowie Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen.
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