Mitterlehner: “Schluss mit Strafen-Exzess”

Markt / 18.12.2015 • 22:18 Uhr

Mitterlehner fordert Abschaffung von Mehrfachbestrafungen im Verwaltungsstrafrecht.

Wien, Schwarzach. (VN-sca) Das wäre eine echte Entlastung für die Wirtschaft, denn das  Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht sorgt für hohe Kosten. Aufgrund von Mehrfachbestrafungen für ein und dasselbe Delikt können Verwaltungsstrafen nämlich selbst bei Bagatellverstößen sehr hoch ausfallen – was gerade für KMU einen existenzbedrohenden Charakter erreichen kann. Künftig soll daher jedenfalls bei geringem Verschulden oder keiner bewussten Schädigungsabsicht nur eine geringere Gesamtstrafe verhängt werden können. „Ein Vergehen, eine Strafe“ soll das Motto lauten, damit Übertretungen nur einmal geahndet werden, so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Ein Beispiel: Durch einen gleichartigen Fehler in der Lohnverrechnung, der in Summe nur zu einer Nachzahlung von 153 Euro führte, wurde ein Unternehmen zu einer Strafzahlung von 11.000 Euro verurteilt.

Als weitere Maßnahmen schlägt Mitterlehner bei einem Treffen mit 20 österreichischen Leitbetrieben am Montag ein Sammelgesetz zur Entbürokratisierung vor, mit dem mehrere Belastungen auf einmal wegfallen.

Es geht uns darum, überschießende Vorschriften abzubauen.

Reinhold Mitterlehner