Umweltfreundlich Steuern sparen

Markt / 10.01.2016 • 18:41 Uhr
Elektroautos kommen sportlich daher und helfen seit dem 1. Jänner auch beim Sparen kräftig mit. VN/Paulitsch
Elektroautos kommen sportlich daher und helfen seit dem 1. Jänner auch beim Sparen kräftig mit. VN/Paulitsch

Seit 1. Jänner gibt es weitere steuerliche
Vorteile für Besitzer von Elektroautos.

Schwarzach. (VN-bem) Wer mit einem Elektroauto unterwegs ist, leistet nicht nur einen Beitrag für den Klimaschutz, sondern entlastet seit dem 1. Jänner auch seinen Geldbeutel, denn seit 2016 gelten neue steuerliche Vorteile für E-Autos. „Die Ökologisierung der Steuerreform bringt in Sachen E-Mobilität einen Schub und ist aufgrund der gewachsenen Nachfrage spürbar“, weiß VKW-Mobilitätsexperte Stefan Hartmann. Über 500 E-Autos sind bereits auf Vorarlberger Straßen unterwegs. 10.000 sollen bis in fünf Jahren in Vorarlberg zugelassen sein und dabei helfen, die angestrebte Energieautonomie bis 2050 umzusetzen. Elektroautos sind auch 2016 von der NoVa befreit: „Zudem sind Elektroautos von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit“, informiert Markus Pickl vom Rechtsservice der Wirtschaftskammer.

Vorsteuerabzug bei E-Autos

Die neue Möglichkeit, bei als Firmenfahrzeug genutzten E-Autos die Vorsteuer in Abzug zu bringen, ist ein wesentlicher Anreiz in Richtung Umweltschutz. Das Recht auf Vorsteuerabzug wird nämlich mit dem Jahr 2016 auf unternehmerisch genutzte Pkw oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (E-Fahrzeuge) ausgedehnt. „Durch die Steuerreform ist seit 1. Jänner 2016 für betriebliche Elektroautos ein Vorsteuerabzug möglich, sofern der Unternehmer grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt ist“, so Pickl. Der Abzug stehe, so der Experte, aber nur zu, wenn die Anschaffungskosten des Fahrzeugs den Betrag in Höhe von 40.000 Euro nicht übersteigen. „Zwischen 40.000 und 80.000 Euro steht der Vorsteuerabzug lediglich anteilsmäßig zu. Bei Fahrzeugen, deren Anschaffungswert über 80.000 Euro liegt, steht kein Vorsteuerabzug zu“, weiß Pickl. Diese Neuregelung gilt auch für „Altfahrzeuge“. Für Fahrzeuge, für die der Vorsteuerberichtigungszeitraum noch nicht abgelaufen ist, darf die Umsatzsteuer vom Kaufpreis nachträglich anteilig als Vorsteuer geltend gemacht werden. Ebenso darf die Vorsteuer aus Rechnungen für laufende Kosten abgezogen werden.

Steuerfreier Sachbezug

Wird das Elektrofirmenfahrzeug mit einem CO2-Emissionswert von null Gramm pro Kilometer vom Arbeitnehmer auch privat genutzt, entfällt der bisher geltende Sachbezugszuschlag zu 100 Prozent: ein Schritt, der einen Durchbruch darstellt. Dies habe den Vorteil, so Markus Pickl, dass die Bereitstellung eines Elektroautos die Bemessungsgrundlage für die lohnabhängigen Abgaben nicht erhöht. „Dies bringt dem Unternehmer zwar direkt keinen steuerlichen Vorteil, jedoch eine Senkung der Lohnnebenkosten.“

Bei Verbrennungsmotoren sind derzeit vom Arbeitnehmer monatlich 1,5 Prozent des Anschaffungswerts als Sachbezug zu versteuern, stößt das Fahrzeug 130 g oder mehr pro Kilometer aus, erhöht sich der Zuschlag auf zwei Prozent. Diese Grenze wird ab 2017 jährlich gesenkt und soll ab dem Jahr 2020 bei 118g/km liegen.

Den Elektroautos gehört die Zukunft. Aus unternehmerischer Sicht ist der Vorsteuerabzug interessant, der Dienstnehmer freut sich über den wegfallenden Sachbezug. Auch Einsparungen bei den laufenden Kosten sind nicht zu unterschätzen.
              Robert Mäser (Kanzlei Mäser), Dornbirn

Den Elektroautos gehört die Zukunft. Aus unternehmerischer Sicht ist der Vorsteuerabzug interessant, der Dienstnehmer freut sich über den wegfallenden Sachbezug. Auch Einsparungen bei den laufenden Kosten sind nicht zu unterschätzen.

Robert Mäser
(Kanzlei Mäser), Dornbirn

Mit Aktionen motivieren wir unsere Mitarbeiter, die Umwelt zu schonen, daher prüfen wir die Möglichkeit, unseren Fuhrpark um ein E-Auto zu erweitern. Ziel ist es, die nachhaltige Mobilität bei Wolford auszubauen; der Steuervorteil ist interessant.
              Werner Blenk (Wolford), Bregenz

Mit Aktionen motivieren wir unsere Mitarbeiter, die Umwelt zu schonen, daher prüfen wir die Möglichkeit, unseren Fuhrpark um ein E-Auto zu erweitern. Ziel ist es, die nachhaltige Mobilität bei Wolford auszubauen; der Steuervorteil ist interessant.

Werner Blenk
(Wolford), Bregenz

Mir ist bekannt, dass einige Firmen in Ballungszentren mit kurzen Fahrtwegen sich für den Kauf von E-Autos interessieren. Ich könnte mir vorstellen, dass man im ersten Quartal einen ersten Anstieg an Zulassungszahlen bemerkt.Manfred Ellensohn (Wirtschaftskammer, Toyota Ellensohn), Rankweil

Mir ist bekannt, dass einige Firmen in Ballungszentren mit kurzen Fahrtwegen sich für den Kauf von E-Autos interessieren. Ich könnte mir vorstellen, dass man im ersten Quartal einen ersten Anstieg an Zulassungszahlen bemerkt.

Manfred Ellensohn

(Wirtschaftskammer, Toyota Ellensohn), Rankweil

Umfrage. E-Autos

» Förderung Bund: 4000 Euro klima.aktiv mobil

» Arbeitnehmer: Bei Elektroautos (keine Hybridmodelle) wird seit 1. Jänner kein Sachbezug mehr erhoben.

» Arbeitgeber: Fahrzeuge bis zum Anschaffungswert von 40.000 Euro sind voll von der Vorsteuer abzusetzen.