Neuerungen 2016

schwarzach. Mit Beginn des Jahres 2016 sind einige Neuerungen in Kraft getreten.
Gesellschaftssteuer: Die einprozentige Gesellschaftssteuer ist mit 31.12.2015 ausgelaufen. Dadurch kann die Gründung einer Kapitalgesellschaft, eine Kapitalerhöhung bzw. ein Gesellschafterzuschuss seit 1.1.2016 ohne Gesellschaftssteuerbelastung durchgeführt werden. Umgründungen, die ab dem 1.1.2016 noch auf einen Umgründungsstichtag im Jahr 2015 zurückbezogen werden, lösen ebenfalls keine Gesellschaftssteuer mehr aus.
Gewinnausschüttungen: In der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft gehören Gewinnausschüttungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält, zur Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Sozialversicherung. Aufgrund dessen, dass die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft die Gewinnausschüttungen aus den Einkommensteuerbescheiden der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht ersehen konnte, wurden sie in der Vergangenheit oft nicht beachtet. Nunmehr muss bei einer Gewinnausschüttung in der Kapitalertragsteueranmeldung auch die Sozialversicherungsnummer der Gesellschafter-Geschäftsführer angeführt werden.
Familienbeihilfe: Mit 1.1.2016 wurde die Familienbeihilfe erhöht. Die Familienbeihilfe beträgt nun – je nach Alter des Kindes – zwischen 111,80 Euro (bisher 109,70) und 162 Euro (bisher 158,90). Auch die Erhöhungsbeiträge bei mehreren Kindern und der Zuschlag bei einer Behinderung wurden geringfügig erhöht.
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