Basiskonto für alle kommt ab Herbst
In Österreich sind derzeit 150.000 Personen ohne Konto.
Wien. Der Ministerrat hat das Gesetz über das ab September geplante „Basiskonto“ für sozial und wirtschaftlich Benachteiligte verabschiedet. Laut Schuldnerberatungen sind in Österreich rund 150.000 Personen ohne Konto. Das Basiskonto hat alle „normalen“ Funktionen, darf aber nicht überzogen werden. Auch die Kosten sind mit maximal 40 bzw. 80 Euro im Jahr begrenzt. Der Rechtsanspruch bringt das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG). Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Durch ein Basiskonto haben dann etwa auch Asylwerber, Obdachlose, verschuldete Personen oder Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die in Österreich keinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Die Banken haben diesen Menschen bisher oft ein Konto entweder verwehrt oder nur zu höheren Kosten eingeräumt. Dadurch konnten die Betroffenen nur sehr eingeschränkt am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen.
Dass Menschen kein Konto haben, kann viele Gründe haben: Lohnpfändung, Kreditrückstand, Kontoüberziehung, ein Eintrag in die Warnliste der Banken, ein Privatkonkurs oder schlicht Schulden.