Umstrittene Recycling-Verordnung

Markt / 24.03.2016 • 22:14 Uhr
Umstrittene Recycling-Verordnung

Viele Probleme in der Praxis. Nun soll eine Novellierung kommen.

Feldkirch. (VN) Seit 1. Jänner dieses Jahres soll über die Recyclingbaustoff-Verordnung ein umwelt- und ressourcenschonender Abbruch von Gebäuden sichergestellt werden. Gleichzeitig wird der Wiedereinsatz rezyklierter Baustoffe geregelt. Doch obwohl die Verordnung erst seit wenigen Wochen in Kraft ist, zeigten sich in der Praxis bereits erhebliche Umsetzungsprobleme. Deshalb wurden über die erläuternden Bemerkungen auch bereits erste Anpassungen vorgenommen. Jetzt denkt das Umweltministerium auf Initiative der Wirtschaftskammer Vorarlberg über eine baldige Novellierung der umstrittenen Verordnung nach. „Bereits erste Rückmeldungen aus der Praxis zeigten, dass insbesondere bei der Verwendung rezyklierter Baustoffe einige Problembereiche bestehen“, betont Marco Tittler, Leiter der Wirtschaftspolitischen Abteilung in der WKV.

Aus Sicht der Vorarlberger Bauwirtschaft besonders kritisch stellte sich der sogenannte HGW100 (statistisches höchstes hundertjähriges Grundwasser) heraus, der ein Verwendungsverbot für Produkte aus Recycling-Baustoffen vorsieht. Aufgrund des hohen Grundwasserstands im Rheintal wäre deren sinnvoller Einsatz quasi unmöglich gewesen. Durch intensive Bemühungen der Wirtschaftskammer und der Vorarlberger Landesabfallwirtschafts-Abteilung konnte aber über die kürzlich erschienenen erläuternden Bemerkungen eine Entschärfung des betreffenden Paragraphen erwirkt werden.

Erleichterungen gefordert

„Dennoch bestehen weiterhin mehrere Problemfelder, die Aufwand und Kosten für die Unternehmen unverhältnismäßig erhöhen. Diese sollen in einer baldigen Novelle aufgegriffen werden. Hierzu hat die Wirtschaftskammer Vorarlberg bereits vergangene Woche Verbesserungs- und Abänderungsvorschläge in Wien deponiert“, so Tittler weiter.

Eine exakte Erhebung von Schad- und Störstoffen ist derzeit bereits ab 100 Tonnen Abbruchmaterial vorgesehen. Die Wirtschaftskammer fordert eine deutliche Anhebung dieser Schwelle. Zudem sollte es zu einer Reduzierung diverser Parameter für die Analytik von Recycling-Baustoffen sowie einer Anpassung einzelner Grenzwerte kommen. Den Bürokratie-Aufwand zusätzlich eingrenzen sollen Vereinfachungen bei diversen Dokumentations- und Berichtspflichten. Zudem sind Klarstellungen bzw. Streichungen für die Einsatzbereiche verschiedener Baustoff-Klassen wünschenswert. Ein zentrales Anliegen der Wirtschaft besteht in der Forderung, dass bei bestimmten durchzuführenden Untersuchungen nicht zwingend auf externe Experten und Fachanstalten zurückgegriffen werden muss. Sofern das nötige Know-how im Unternehmen vorhanden ist, sollten bestimmte Prüfungen durch eigene Mitarbeiter möglich und erlaubt sein. 

Wir haben Verbesserungsvorschläge in Wien deponiert.

Marco Tittler