Höchstgericht hebt Urteil zu Messepark-Handelsfläche auf

Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsmeinung der Stadt zu Verkaufsflächen.
Wien, Dornbirn. Der österreichische Verfassungsgerichtshof sorgt für einen Paukenschlag in Sachen Messepark-Erweiterung. Er hebt den Bescheid des Vorarlberger Verwaltungsgerichts auf, welcher zum Schluss gelangte, dass das Dornbirner Einkaufszentrum Messepark zu Unrecht rund 5000 Quadratmeter Fläche verloren hat. Die Vorgänge rund um die Erstellung eines neuen Plans nach dem zwischenzeitlichen Verschwinden der Originalpläne hatten offenbar keinen Einfluss auf das Erkenntnis.
Pläne verschwunden
Dabei waren die Messepark-Betreiber und ihr Anwalt Karl Schelling nach dem Urteil des hiesigen Verwaltungsgerichts optimistisch, dass der im Herbst ergangene Bescheid auch in höchster Instanz hält. Die Faktenlage war für die Stadt Dornbirn ungünstig: „In diesem Zusammenhang ist auch auf die Feststellungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid zu verweisen. Die dem damaligen Bauverfahren zugrunde liegenden Planunterlagen sind bei der Behörde nicht mehr auffindbar und wurden von der Antragstellerin auch nicht vorgelegt. Es ist daher betreffend das im Jahr 1985 bewilligte Projekt anhand von Plänen nicht nachprüfbar, welche Flächen damals als Nettoverkaufsflächen bzw. Geschäftsflächen im (heutigen) Sinn des §15 RPG vorgesehen waren“, stellte das Vorarlberger Verwaltungsgericht fest und sorgte für Erklärungsbedarf im Rathaus. Dennoch beharrte Bürgermeisterin Andrea Kaufmann darauf, die nächste Instanz anzurufen. Zurecht, wie das am Donnerstag zugestellte Erkenntnis zeigte. Kaufmann im Gespräch mit den VN: „Es ist erfreulich für mich, dass das Höchstgericht die Rechtmäßigkeit unserer Flächenwidmung anerkannt hat.“ Man werde nun die Gespräche mit den Projektbetreibern weiterführen.
Genehmigung nicht nötig
Hätte das Urteil des Verwaltungsgerichts gehalten, dann wäre eine Genehmigung für die geplante Erweiterung von 17.500 auf gut 22.000 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht mehr notwendig gewesen, denn laut den ursprünglichen Plänen bestand eine Genehmigung für 22.667,12 Quadratmeter Handelsfläche. Messepark-Anwalt Schelling zeigt sich überrascht von der Entscheidung der Verfassungsrichter, die in Österreich nun nicht mehr angefochten werden kann, und bezeichnet es als „juristisch und inhaltlich nicht korrekt, wenn ein aufgrund verlorener Pläne eindeutig falscher Bescheid als rechtsgültig anerkannt wird“. Jeder Bürger mit einem normalen Rechtsempfinden würde davon ausgehen, so der Anwalt verärgert, „dass ein Bescheid, der aufgrund einer Schlamperei eines Amtes falsch zustande kommt, nicht zum Nachteil des Bauherren bestätigt werden kann“. Befremdend ist laut Schelling auch, dass der Verfassungsgerichtshof in diesem Erkenntnis entgegen seiner üblichen Gepflogenheit nicht beanstandet, dass die Stadtvertretung die Thematik beim Beschluss nicht kannte, weil keine Unterlagen im Akt lagen.
Zurück an den Start
Wie es in nun in Sachen Messepark-Erweiterung weitergeht, ist unklar. Die politische Diskussion, die im vergangenen Jahr für verhärtete Fronten quer durch das ganze Land sorgte, wird wohl nochmals aufflammen, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Ein Baubeginn in absehbarer Zeit ist nicht realistisch. Messepark-Geschäftsführer Guntram Drexel gegenüber den VN: „Ich bin fassungslos, wie mühsam es ist, in Vorarlberg gut gehende Firmen zu erweitern, und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Politik ist dafür verantwortlich, dass 300 Arbeitsplätze und Investitionen von über 55 Millionen Euro verhindert werden.“