Ausschuss-Premiere dank Hypobank

SPÖ beruft zum ersten Mal in der Landesgeschichte Untersuchungsausschuss ein.
Bregenz. Der Kärntner Landtag hat einen, der Nationalrat hat einen, nun bekommt auch Vorarlberg einen Hypo-Untersuchungsausschuss. Dies erklärte SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch nach dem außerordentlichen Kontrollausschuss am Donnerstag im Montfortsaal des Landhauses in Bregenz. Die SPÖ wird den U-Ausschuss beantragen, damit wird Ritsch dem Gremium vorsitzen. Läuft alles nach Plan, steigt die Premierensitzung im Mai. Es ist der erste U-Ausschuss im Vorarlberger Landtag.
Zwei Kontrollausschüsse innert zweier Tage haben die Grenzen des Gremiums aufgezeigt: Eine geladene Person muss nicht erscheinen – tut sie es, muss sie nicht die Wahrheit sagen. Ritsch fügt hinzu: „Außerdem ist ein Verfahrensanwalt dabei und wir bekommen Akten. Die sind zwar teilweise geschwärzt, wenn es um Personen geht, aber Berichte wie den der FMA erhalten wir endlich. Heute haben wir ihn nicht bekommen.“ Damit meint Ritsch jenes Dokument der Finanzmarktaufsicht (FMA) über Offshore-Geschäfte, das 2013 dem Aufsichtsrat der Vorarlberger Hypobank vorgelegt wurde. Im Kontrollausschuss wurde viel über diesen Bericht gesprochen, gesehen hat ihn niemand.
Ritsch will klären: „Was haben der Aufsichtsrat und der Eigentümer gewusst? Sind nach 2009 noch weitere Offshore-Geschäfte entstanden?“ Der Grüne Klubobmann Adi Gross sagte nach der Ausschusssitzung: „Wir können nicht prüfen, ob etwas rechtens war. Aber es geht jetzt darum, wie schnell und wie weit man sich aus Offshore-Geschäften zurückzieht.“ FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer unterstützt als Vorsitzender des Kontrollausschusses die SPÖ-Ankündigung, einen U-Ausschuss einzuberufen: „Der bietet uns ganz andere Möglichkeiten. Wir halten das für eine gute Sache.“ Wohlwollen erntet Ritsch auch von den Neos: „Wir unterstützen den Vorschlag, da viele Fragen offen geblieben sind.“ ÖVP-Klubchef Roland Frühstück dazu: „Das ist das gute Recht der SPÖ. Wenn die SPÖ diesen Joker zieht, sage ich sicher nicht Nein.“ Anders sehen das die Hypo-Verantwortlichen. Sie äußern per Aussendung „völliges Unverständnis“ und sprechen von politischer Inszenierung. Den U-Ausschuss wird die SPÖ nächste Woche offiziell beantragen. Der Antrag wandert ins Landtagspräsidium. Dort wird dessen Rechtmäßigkeit geklärt. „Spannend wird die Schilderung des Missstandes. Der muss im Bereich des Landes liegen“, erklärt Landtagspräsident Harald Sonderegger. Über den Rechtsausschuss wandert der Antrag in den Landtag. Neo-Vorsitzender Ritsch hofft: „Ende Mai könnte die erste Sitzung abgehalten werden.“ Den Titel U-Ausschuss-Vorsitzender muss er spätestens im Herbst 2017 ablegen. Ein U-Ausschuss darf maximal eineinhalb Jahre dauern.
Stichwort. Untersuchungsausschuss
Seit rund zwei Jahren kann jede Partei mit Klubstärke (also mit mindestens drei Abgeordneten) im Landtag einen Untersuchungsausschuss beantragen. Das ist einmal pro Legislaturperiode und Partei möglich. Den Vorsitz übernimmt die beantragende Partei, die Dauer ist auf 1,5 Jahre beschränkt. Die Mandatsverteilung im U-Ausschuss orientiert sich an den anderen Ausschüssen. Wer in einen Untersuchungsausschuss geladen wird, muss kommen. Im äußersten Fall darf sogar Beugehaft verhängt werden. Zudem sind die Auskunftspersonen an die Wahrheitspflicht gebunden – mit allen Rechten des Verfahrensgesetzes (zum Beispiel dem Entschlagungsrecht).