Einkommensteuer­Erklärung 2015

Markt / 10.04.2016 • 19:43 Uhr
Dr. Peter Bahl
Dr. Peter Bahl

schwarzach. Wer neben seinem Gehalt mehr als 730 Euro an Einkünften im Vorjahr verdient hat oder sonst steuerpflichtige Einkünfte erzielt hat, muss diese mit den entsprechenden Steuererklä-

rungen bis zum 2. 5. 2016 beim Wohnsitzfinanzamt melden. Bei der (grundsätzlich verpflichtenden) elektronischen Übermittlung der Abgabenerklärungen über FinanzOnline läuft die Frist noch bis 30.6.2016. Für jene, die von Wirtschaftstreuhändern vertreten werden, gibt es darüber hinaus quotenmäßig vereinbarte Fristen.

Durch formloses Schreiben an das Finanzamt mit kurzer Begründung können die jeweiligen Abgabentermine auch verlängert werden. Für die Erklärung sind die amtlichen Formulare zu verwenden. Alle gängigen Formulare bietet das Finanzministerium auf seiner Homepage unter www.bmf.gv.at/service/formulare als Download an.

Bei der Meldung von Kapitaleinkünften und bei Immobilienverkäufen sind die dafür neu aufgelegten Steuerformulare zu verwenden. In den meisten Fällen erübrigen sich diese Meldungen, da die Banken bzw Parteienvertreter diese Formalitäten schon erledigt haben. Um aber zu einem möglichen Verlustausgleich zu kommen, oder um einen Regelbesteuerungsantrag stellen zu können, braucht es eine gesonderte Eingabe dieser Steuererklärungen.

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