Ad-hoc-Pflicht ärgert Verbund

Markt / 02.05.2016 • 20:24 Uhr

Wien. (VN) 2014 hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen vier Vorstände des Stromkonzerns Verbund wegen Verstoßes gegen die Ad-hoc-Meldepflicht Strafen von je 40.000 Euro verhängt. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgerichtshof aufgehoben, aber nun konnte die FMA wieder punkten: Der Verwaltungsgerichtshof bejahte die außerordentliche Revision der FMA. Nun ist wieder das Bundesverwaltungsgericht am Zug.