“Scheinlösung” bei Airbnb

Markt / 02.06.2016 • 19:22 Uhr

Wien. Die Wirtschaftskammer warnt angesichts der veröffentlichten EU-Leitlinie zum Umgang mit Plattformen wie Airbnb (Zimmervermittlung) und Uber (Fahrdienst) vor Scheinlösungen. Es würden eine klare Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Vermietern und die damit verbundene Fairness bei Auflagen und Bürokratie fehlen, so Siegfried Egger, Obmann der Hotellerie.