Hohe Kartellstrafe für Rauch Fruchtsäfte

Markt / 22.06.2016 • 18:45 Uhr

Rauch muss wegen vertikaler Preisab­sprachen mit Handel
1,7 Mill. Euro bezahlen.

Wien. Wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mitteilt, wurde vom Kartellgericht gegen die Rauch Fruchtsäfte GmbH & Co OG und die Rauch Fruchtsäfte GmbH eine Geldbuße in Höhe von 1,7 Mill. Euro verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichts sei rechtskräftig. Die Entscheidung entspreche dem Antrag der BWB. Rauch-Sprecher Daniel Wüstner bestätigte die Kartellstrafe, die von Rauch Fruchtsäfte akzeptiert werde.

Die BWB begründet die Verhängung der Strafe mit dem Vorliegen vertikaler Preisabsprachen der Endverkaufspreise mit unterschiedlichen Abnehmern im Einzelhandel. Es sei dabei auch beachtet worden, dass angesichts der „Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel“ das Verschulden der Abnehmer schwerer zu werten sei als jenes der Lieferanten und dass Rauch bestimmte Verhaltensweisen bereits vor Einleitung der Ermittlungen selbstständig abgestellt habe.