Nicht über 10.000 Euro

schwarzach. Wie viel dürfen Kinder in den Ferien verdienen, ohne dass deren Eltern die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag verlieren: Kinder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres dürfen ganzjährig beliebig viel verdienen, ohne dass bei den Eltern diese Beihilfen gefährdet sind. Bei Kindern über 19 Jahren ist das etwas anders. Es muss darauf geachtet werden, dass das Jahreseinkommen 10.000 Euro nicht überschreitet.
Für diese Grenze wird bei einem Arbeitsverhältnis nur das nach dem laufenden Einkommensteuertarif zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen herangezogen. Das bedeutet, dass das Kind umgerechnet Gehaltseinkünfte von insgesamt bis zu rund 12.400 Euro pro Jahr (Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen) verdienen kann. Dabei ist es unbeachtlich, ob das Einkommen in den Ferien oder außerhalb der Ferien erzielt wird.
Sollte das zu versteuernde Einkommen des Kindes die 10.000 Euro überschreiten, wird die Familienbeihilfe nur um den übersteigenden Betrag vermindert. Für die Beurteilung der Einkommensgrenze werden sämtliche der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte herangezogen. Daher sind beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung oder sonstige Einkünfte zu berücksichtigen. Endbesteuerte Kapitalerträge sind allerdings genauso nicht einzurechnen wie Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen sowie steuerfreie Bezüge.
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