Recycler will Klarheit
Feststellungsantrag: Loacker Recycling will Klarheit in puncto Shredder-Bedarf
Götzis. (VN) Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, nachdem jede Neugenehmigung bei allen Zerkleinerungsanlagen für Abfälle mit einer Jahreskapazität von mindestens 35.000 Tonnen UVP-pflichtig ist, sorgt für Fragen. Loacker Recycling will Klarheit bezüglich des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs. Um das UVP-Verfahren effizient planen oder gegebenenfalls vermeiden zu können, stellt der Abfallverwerter nun einen Feststellungsantrag: Das Urteil gibt nämlich lediglich an, dass ein UVP-Verfahren ab einer Steigerung der Schrottverarbeitungsmenge von über 35.000 Tonnen erforderlich ist. Loacker will wissen, welche rechtlichen Bedingungen für die Verarbeitung von Mischschrotten im Shredder bei einer Tonnagen-Erhöhung bestehen. „Die Bevölkerung und die Wirtschaft wachsen stetig. Wir müssen und wollen schon lange mehr Material verarbeiten, denn der Schrott-Recyclingbedarf in der Region nimmt laufend zu. Um auf der sicheren Seite zu sein, lassen wir von den Behörden zuerst prüfen, welche Möglichkeiten modernem Recycling heute überhaupt gegeben werden. Weiters wollen wir auch unsere Recyclingprozesse ständig verbessern“, erläutert Geschäftsführer Karl Loacker die Initiative. Der Bewilligungsbescheid, den Loacker Recycling für das Betreiben des Shredders in Götzis besitzt, baut auf Grundlagen aus den 80er-Jahren auf. Der Shredder ist auch zeitlich eingeschränkt. Aufgrund des alten Bescheids steht er am Dienstag- und Donnerstagnachmittag still – ein klarer Wettbewerbsnachteil“, erklärt Loacker.