453 Sperren des Arbeitslosengeldes

Markt / 11.08.2016 • 22:21 Uhr
VN-Bericht vom Montag, 8. August 2016.
VN-Bericht vom Montag, 8. August 2016.

Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen für AMS nicht zielführend. 

Bregenz. (VN) Ein Bericht in den VN zu Wochenbeginn über den Mangel auch bei ungelernten Arbeitskräften hat für zahlreiche Reaktionen besonders aus dem Gewerbe und Handwerk gesorgt. „Zahlreiche weitere Handwerker haben sich bei mir gemeldet“, so Bodenleger-Sprecher Walter Eberle. Auch die bundesweit diskutierte Forderung nach Konsequenzen für arbeitsunwillige Erwerbslose veranlasst das Arbeitsmarktservice, aktuelle Zahlen zum Thema zu veröffentlichen: Im ersten Halbjahr 2016 wurden vom AMS Vorarlberg demzufolge 453 Sperren des Arbeitslosengeldes wegen Arbeitsunwilligkeit verhängt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 389.

Sechs Wochen gesperrt

Die 453 Sperren teilen sich wie folgt auf die Bezirke auf: Bludenz 100, Bregenz 75, Dornbirn 150 und Feldkirch 128. Neben der Ablehnung konkreter Vermittlungsangebote sowie der Missachtung der Zumutbarkeitskriterien für die Aufnahme einer Arbeitsstelle wird auch die Verweigerung einer AMS-Schulung bzw. Aus- oder Weiterbildung mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes geahndet. Der Zeitraum der Sperre beträgt sechs Wochen, im Wiederholungsfalle acht Wochen. Jobsuchende seien laut AMS aber grundsätzlich motiviert und an einer raschen Vermittlung interessiert 

Im 1. Halbjahr 2016 waren in Vorarlberg von den 24.858 arbeitslosen Menschen 1,8 Prozent von einer Sanktion wegen Arbeitsunwilligkeit betroffen. Somit werden im Österreichvergleich in Vorarlberg die meisten, in Kärnten und Wien die wenigsten Sperren verhängt. Grund dafür sei vor allem der intensive Kontakt zu den heimischen Unternehmen, die dem AMS Vorarlberg unwillige Arbeitssuchende melden.  „Nur wenn nach Rücksprache mit den Unternehmen klar feststeht, dass eine zumutbare Beschäftigung  von einer arbeitsuchenden Person nicht angenommen wird, sind Sanktionen notwendig“, erklärt Bernhard Bereuter, Geschäftsführer-Stellvertreter des AMS Vorarlberg. Eine Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien sieht Bereuter allerdings skeptisch. „Die Ausweitung der Zumutbarkeitskriterien würde keine Verbesserung im Vermittlungsprozess bringen. “

Der derzeit gesetzlich bestimmte Rahmen ist ausreichend.

Bernhard Bereuter, AMS