Sicherheit für Selbstständige
Wien. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVA) und die Sozialversicherung der Bauern (SVB) haben künftig bei der Feststellung, ob eine Scheinselbstständigkeit oder ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis vorliegt, Mitspracherecht. „Diese Regelung trägt zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei“, teilen die Sozialpartner mit.