Beschwerde gegen Airport erfolglos

Markt / 05.09.2016 • 22:31 Uhr

Altenrhein. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde gegen die geplante Erweiterung der Abflughalle auf dem Flugplatz Altenrhein nicht eingetreten. Das Land Vorarlberg und die Gemeinde Gaißau hatten sich gegen die Pläne gewehrt. Die Beschwerdeführer seien nicht zur Beschwerde berechtigt, so das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil. Dieses kann noch ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden, berichtet das Tagblatt.

Die Erweiterung der bestehenden Abflughalle um 35 Quadratmeter samt Integration der Passagier-Lounge in den Bereich nach der Sicherheitskontrolle seien von untergeordneter Bedeutung, so die Richter. An den Flugbewegungen und Lärmemissionen ändere sich nichts.