Mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf

Markt / 05.09.2016 • 22:31 Uhr

Wien. Seit 1. September 2016 wird bei der regelmäßigen Fahrzeugüberprüfung nach §57a („Pickerl“) der aktuelle Kilometerstand und der Kilometerstand der letzten Überprüfung abgespeichert. Durch die periodische Aufzeichnung in den kommenden Jahren wird der Manipulation am Kilometerstand ein Riegel vorgeschoben. Die gesetzliche Verpflichtung, den tatsächlichen Kilometerstand nach Reparatur oder Tausch des Kilometerzählers wiederherzustellen, ermöglicht zukünftig eine lückenlose Dokumentation der Laufleistung. Für Manipulationen am Kilometerzähler gelten ab sofort Verwaltungsstrafen bis zu 5000 Euro. Damit wurde eine Forderung der Fahrzeugtechnikinnung im Kraftfahrgesetz berücksichtigt.