Ab 1. Oktober sind alle Bankkonten transparent
Still und leise verabschiedet sich Österreich am Samstag vom Bankgeheimnis.
Schwarzach, Wien. (VN-sca) Ab 1. Oktober können nämlich verschiedene österreichische Behörden auf das sogenannte Zentrale Kontenregister zugreifen. Die Daten werden bereits seit August gesammelt. Die Erstmeldungen für das Register bedeuten für die Banken einen riesigen Aufwand, denn jeder Kontoinhaber muss mit dem Melderegister abgeglichen werden. In Summe sind es 70 Millionen Datensätze, die derzeit erfasst werden. Aber was bedeutet die Änderung ganz konkret für die Inhaber der Konten?
Wen betrifft das zentrale Kontenregister?
Praktisch jeden, ausgenommen sind jene 1,7 Prozent der Österreicher, die über kein Bankkonto verfügen. Doch die werden nun mit dem erst vor kurzem eingeführten Bankkonto für jeden, wohl auch bald erfasst. Wer irgendeine Bankverbindung besitzt, ist betroffen. Registriert sind Girokonten, Bausparverträge, Sparbücher und Wertpapier-Depots, die bei Geldinstituten in Österreich geführt werden. Und es macht keinen Unterschied ob die Inhaber Inhaber private Personen oder Unternehmen sind.
Welche Informationen sind im Register erfasst?
Der Staat will genau wissen, wer wie viele Konten bei welchen Banken hat und wer darauf zugreifen kann. Dazu werden die Behörden auf das „bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK)“ zurückgreifen. Die verschlüsselte Identifikationsnummer wird durch Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Ansässigkeitsstaat ergänzt. Aber der Staat will noch mehr wissen: Neben dem Inhaber und seiner Kontodaten sind auch weitere Verfügungsberechtigte, Treugeber sowie der Tag der Kontoeröffnung und der eventuellen Auflösung zu melden.
Wie öffentlich ist das Kontenregister, wer hat Zugriff?
Zugang zum Zentralen Kontenregister haben ganz konfrekt Abgabenbehörden des Bundes, das Bundesfinanzgericht, Straftgerichte, Staatsanwälte, und Finanzstrafbehörden. Allerdings hat die im Bundeskriminalamt angesiedelte Geldwäschemeldestelle „Financial Intelligence Unit“ (FIU) keinen Zugriff auf die Datenbank. Was nicht nur bei Fachleuten für Kopfschütteln sorgt, schreibt doch die OECD zur Bekämpfung von Geldwäsche den Ländern generell zentrale Kontenregister vor.
Erfährt der Kontoinhaber, wenn seine Daten abgerufen werden?
Jede Einsichtnahme in die sensiblen Daten wird elektronisch protokolliert. Die Protokolle mpssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Über das Internetportal der Finanzverwaltung, Finanzonline, über das bereits jetzt Millionen Österreicher ihren Steuerausgleich erledigen, können diese auch abrufen, welche Daten über sie im Kontenregister enthalten sind und ob sowie wer darauf zugegriffen hat.
Wie sicher ist das Kontenregister?
Laut Finanzministerium sind die Daten so sicher wie FinanzOnline, das mit verschiedenen Sicherheitsstandards und Firewalls ausgestattet ist. Und auch wenn man es nicht wirklich glauben mag ist das zentrale Kontenregister aus datenschutzrechtlicher Sicht ein echter Fortschritt. Bislang wussten nämlich jeweils mehrere Hundert Personen Bescheid, wenn jemand in den Verdacht geraten war, Steuern zu hinterziehen oder Geld zu waschen. Das Auskunftsbegehren der Behörden wurde nämlich an rund 800 Kreditinstitute ausgeschickt. Die Begründung, warum gegen wen ermittelt wird, bekam also eine schier unüberschaubare Zahl an Leuten in die Hände. Nicht besonders angenehm für die Betroffenen.