Das Lohndumping- Bekämpfungsgesetz

schwarzach. Zuletzt wurden mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 die gesetzlichen Regelungen gegen Lohn- und Sozialdumping durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket verschärft. Mit dem kürzlich beschlossenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz werden mit Wirkung ab 1.1.2017 diese Rechtsgrundlagen in einem einheitlichen Gesetz klar und übersichtlich dargestellt.
Die Kollektivverträge beinhalten regelmäßig komplexe und nicht immer eindeutig handzuhabende Entlohnungsvorschriften. Werden diverse Zulagen nicht gewährt oder falsche Einstufungen vorgenommen, kann dies bereits zu einer Unterentlohnung und somit zu einer empfindlichen Verwaltungsstrafe führen. Die Unterentlohnungsthematik betrifft auch ausländische Arbeitgeber, die Mitarbeiter nach Österreich entsenden oder überlassen.
Wie schon bisher können Gehaltsbestandteile, die nicht dem Entgeltbegriff unterliegen (zum Beispiel freiwillige Zuwendungen), auf eine allfällige Unterentlohnung angerechnet werden. Dagegen können Aufwandersätze und Sachbezüge nicht angerechnet werden. Neben der Entsendung ist nun auch bei der Überlassung von Arbeitskräften monatlich eine aliquote Sonderzahlung abzurechnen, wobei die begünstigte Besteuerung verloren geht.
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