Die Steuertipps zum Jahresende für Firmen

Markt / 13.11.2016 • 19:13 Uhr
Mag. Gerhard Fend
Mag. Gerhard Fend

schwarzach. Unternehmer sollten vor dem Jahresende noch einmal überprüfen,
ob sie ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt haben. Ein paar Hinweise dazu:

Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können einen Gewinnfreibetrag

in Höhe von 13 Prozent des Gewinnes (max. 45.350 Euro pro Jahr) in Anspruch nehmen. Der Grundfreibetrag (max. 3900 Euro) steht allen zu. Voraussetzung für einen darüber hinaus gehenden Freibetrag ist, dass Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden. Dazu gehören abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. vier Jahren (z.B. Maschinen) aber auch bestimmte Wertpapiere (Wohnbauanleihen). Um den Freibetrag optimal zu nutzen, sollte der voraussichtliche Gewinn des Jahres 2016 berechnet und heuer noch investiert werden. Der Gewinnfreibetrag steht auch bei selbstständigen Nebeneinkünften (z.B. Werk- oder freier Dienstvertrag), Aufsichtsräten oder Stiftungsvorständen zu. Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung kann nur der Grundfreibetrag geltend gemacht werden.

EA-Rechner: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt das sogenannte Zu-/Abflussprinzip. Für die steuerliche Erfassung von Einnahmen- bzw. Ausgaben ist die Zahlung maßgebend. Durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2017 oder das Vorziehen von Ausgaben in das Jahr 2016 kann der Gewinn des laufenden Jahres noch beeinflusst werden. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, müssen jedoch jenem Jahr zugerechnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. 

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