Steuertipps für alle Steuerpflichtigen

Markt / 04.12.2016 • 19:11 Uhr
Dr. Peter Bahl
Dr. Peter Bahl

schwarzach. Neu ist dieses Jahr zu berücksichtigen, dass allenfalls bis 2015 zu niedrig angesetzte Grundanteile bei der Bemessung der Abschreibung vermieteter Gebäude im Rahmen
der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung im Jahr 2016 anzupassen sind. Neu dürfen auch die Instandsetzungsausgaben des Jahres 2016 bei vermieteten Wohngebäuden nur mehr auf 15 Jahre verteilt werden.

Seit dem 1. Jänner 2016 können die Topf-Sonderausgaben nur mehr dann abgesetzt werden, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen bzw. mit der Bauausführung oder Sanierung vor diesem Datum begonnen wurde. Das betrifft Kranken-, Unfall-, und Lebensversicherungen sowie die Wohnraumschaffung und -sanierung. Weiterhin
ohne Höchstbetragsbegrenzung und unabhängig vom Einkommen können Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherungsbeträge in der Pensionsversicherung abgeschrieben werden.

Private Geldspenden sind mit 10 Prozent des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden. Die meisten begünstigten Spendenempfänger müssen sich beim Finanzamt registrieren lassen und werden auf der Homepage der BMF (www.bmf.gv.at/service/allg/spenden) veröffentlicht.

Die Spenden sind mittels Zahlungsbeleg nachzuweisen.

office@bfbf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG