Regionalpiloten benachteiligt
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Teile des Kollektivvertrags der Austrian Airlines (AUA) für nichtig erklärt. Bei dem 2014 unterzeichneten KV für das gesamte Flugpersonal des AUA-Konzerns seien die Piloten der früheren Regionaltochter Tyrolean benachteiligt worden.Regionalpiloten sahen sich durch den gemeinsamen KV um ihre Karrierechancen im Cockpit gebracht.