Regionalpiloten benachteiligt

Markt / 03.01.2017 • 18:42 Uhr

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Teile des Kollektivvertrags der Austrian Airlines (AUA) für nichtig erklärt. Bei dem 2014 unterzeichneten KV für das gesamte Flugpersonal des AUA-Konzerns seien die Piloten der früheren Regionaltochter Tyrolean benachteiligt worden.Regionalpiloten sahen sich durch den gemeinsamen KV um ihre Karrierechancen im Cockpit gebracht.