Ab jetzt gilt der Papamonat

Markt / 28.02.2017 • 19:10 Uhr

Heute, Mittwoch, 1. März, tritt neues Kin­dergeld-Konto in Kraft.

Wien.  Neben dem einkommensabhängigen Kindergeld gibt es nun statt der bisher vier Pauschalvarianten eine fixe Summe. Für die Summe von bis zu 15.449 Euro kann gewählt werden: eine Bezugsdauer zwischen rund zwölf und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteile. Zu dieser Grundsumme kommen noch 1.000 Euro Partnerschaftsbonus, wenn man sich die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt.

Neu ist auch, dass Väter im Rahmen der „Familienzeit“ („Papa-Monat“) direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tage lang durchgehend zuhause bleiben können, dafür gibt es 700 Euro. Kritik, dass es keinen Rechtsanspruch und keinen besonderen Kündigungsschutz gibt, weist Familienministerin Sophia Karmasin zurück: Eine Kündigung aufgrund der Tatsache, dass man „Familienzeit“ in Anspruch nehme, wäre gleichheitswidrig und damit „ausgeschlossen“, betonte sie. Überhaupt glaube sie nach Gesprächen mit Unternehmen nicht, dass es Probleme geben werde.

Mit den neuen Maßnahmen rund ums Kindergeld erhofft sich Ministerin Karmasin mittelfristig eine Erhöhung des Väteranteils von 18 auf 25 Prozent. Nach Jahren der Vorarbeit freue sie sich nun, dass die Reform in Kraft trete, die „wirklich positive Veränderungen für Familien bringt“.

Stichwort

Familienzeitbonus. Dieser Bonus gilt für Geburten ab dem 1. März 2017. Väter, die innert der ersten 91 Tage nach Geburt des Kindes für 28 bis 31 Tage die Erwerbstätigkeit unterbrechen, bekommen eine Unterstützung von 700 Euro. Einen Rechtsanspruch auf diese Väterkarenz bringt das Gesetz nicht. Bezieht der Vater später Kinderbetreuungsgeld, wird der Betrag angerechnet. Heute, 1. März, tritt außerdem beim Kinderbetreuungsgeld eine Neuregelung in Kraft (siehe Artikel).