Privatkonkurs ohne Mindestquote
Am Dienstag haben die Änderungen im Privatinsolvenzrecht den Ministerrat passiert.
Wien. (VN) Die Mindestquote von bisher zehn Prozent bei Privatinsolvenzen soll fallen. Das sogenannte Abschöpfungsverfahren soll von sieben auf drei Jahre verkürzt werden. Es gibt lediglich eine verkürzte Ausschussbegutachtung. Gegen diese Änderungen im Privatinsolvenzrecht äußerten zuletzt die Gläubigerschutzverbände massive Kritik. Peter Kopf, Geschäftsführer der IfS-Schuldenberatung, sieht das anders: „Wenn das nun auch im Nationalrat durchgeht, ist das eine große Erleichterung für viele Menschen.“ Weiterhin soll allerdings die Subsidiarität des Abschöpfungsverfahrens wesentlich sein. Es müsse in allen Fällen zuerst eine Schuldenregulierung mit einem Zahlungsplan unter gerichtlicher Kontrolle versucht werden. Erleichterungen soll es dabei nur für Bagatellfälle geben. Unternehmensgründungen sollen durch die neuen Regeln insofern erleichtert werden, als „eine Kultur des Scheiterns die Angst vor der Selbstständigkeit minimieren“ soll.
Eine echte zweite Chance für verschuldete Menschen.
Peter Kopf, IfS