Erstes OGH-Urteil zu Kredit-Aufschlag

Markt / 12.06.2017 • 22:15 Uhr
Wilfried Hopfner, Sprecher der Vorarlberger Banken. Foto: VN
Wilfried Hopfner, Sprecher der Vorarlberger Banken. Foto: VN

Wien. (VN-reh) Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zuletzt hinsichtlich Entscheidungen zu Kreditzinsen viel zu tun. Die Frage, ob Banken Zinszahlungen an Kreditkunden leisten müssen, wenn der Sollzinssatz negativ ist, wurde bereits mit Nein beantwortet. Bei einem Kreditvertrag seien sich die Vertragsparteien einig, dass der Kreditnehmer, nicht der Kreditgeber Zinsen zu zahlen habe.

Nun gibt es auch zur Frage, ob Banken zumindest immer den Aufschlag verlangen dürfen, ein erstes Urteil. Laut OGH-Entscheid dürfen Banken bei variablen Zinsen, die sich aus einem Zinsindikator und einem Aufschlag zusammensetzen, nachträglich keine Untergrenze einziehen. „Dies bedeutet, dass wenn der Sollzinssatz negativ ist, wie derzeit im Euro und im Franken, dieser Negativzins vom Aufschlag abgezogen werden muss“, erklärt Rechtsanwalt Stefan Denifl. Banken könnten also nicht mindestens den Aufschlag als Sollzinsen verlangen. Einige Banken hätten aber den Aufschlag voll verrechnet. Können nun Kunden etwaige zu viel bezahlte Zinsen zurückverlangen? 

Warten auf Rechtssicherheit

Wilfried Hopfner, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisenbank und Sprecher der Vorarlberger Banken, verweist darauf, dass in der Sache noch weitere Verfahren anhängig sind. Diese wolle man abwarten, “damit wir eine hundertprozentige Rechtssicherheit haben”. Erst wenn das klar entschieden sei, könne man aktiv werden.