Beschäftigungsbonus

Rankweil. Am 29. 6. 2017 wurde im Nationalrat das Budget für den Beschäftigungsbonus beschlossen. Auch die Richtlinien für die Förderungen wurden nun
fixiert. Der Bonus kann bereits ab 1. 7. 2017
beantragt werden, wenn zusätzliche voll-
versicherungs-
pflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Zuschuss kann grundsätzlich von allen Unternehmen, unabhängig von der Branche und Größenklasse beantragt werden. Der Bonus wird nur gewährt, wenn eine beim AMS als arbeitslos gemeldete Person, oder ein Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung, oder eine in Österreich bereits beschäftigt gewesene Person zusätzlich eingestellt wird (sogenannte Jobwechsler). Anträge können unter Einbindung der Steuerberatung über den Austria Wirtschaftsservice, die Förderbank des Bundes, gestellt werden. Details und den Antrag findet man unter www.beschäftigungsbonus.at. Der Zuschuss ist von der Einkommensteuer befreit und beträgt 50 Prozent der Lohnnebenkosten für zusätzlich Beschäftigte für die Dauer von drei Jahren. Die Antragstellung hat grundsätzlich vor Schaffung des ersten zu fördernden zusätzlichen Vollzeitäquivalents (entspricht 38,5 Wochenstunden) zu erfolgen. Die Förderung wird jährlich im Nachhinein ausbezahlt.
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