Forschungsprämie auf 14 Prozent erhöht

Rankweil. Zur Förderung der unternehmensbezogenen Forschungstätigkeit wurde im Parlament beschlossen, dass die Forschungsprämie von zwölf Prozent auf 14 Prozent erhöht wird. Die erhöhte Prämie kann für Wirtschaftsjahre geltend gemacht werden, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2017/2018 ist die Bemessungsgrundlage linear den Kalendermonaten des Jahres 2017 und 2018 zuzuordnen. Auf den Anteil der Bemessungsgrundlage, der auf das Kalenderjahr 2018 entfällt, ist der Prämiensatz 14 Prozent anzuwenden.
Prämienbegünstigt sind eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt werden sowie Auftragsforschungen. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren, sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen.
Bemessungsgrundlage für die Prämie sind die Aufwendungen (Ausgaben) für Entdeckungen, Software, Löhne und Gehälter, Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und mehr. Voraussetzung für die Gewährung einer Forschungsprämie ist ein vom Steuerpflichtigen bei der Forschungsförderungs-gesellschaft anzuforderndes Gutachten.
Die Prämie wird mittels eigenem Steuerformular (E 108c) beim Finanzamt geltend gemacht.
office@bfbf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG