Gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Markt / 27.08.2017 • 18:26 Uhr
Dr. Peter Bahl
Dr. Peter Bahl

Rankweil. Das neue Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) stellt einen weiteren Schritt zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung dar. Die EU-Mitgliedstaaten haben ein Register über die wirtschaftlichen Eigentümer bestimmter Rechtsträger

einzurichten. Bei wirtschaftlichen Eigentümern handelt es sich um alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht.

Dies ist anzunehmen bei Personen, die einen ausreichenden Anteil an Aktien oder Stimmrechten (mehr als 25 Prozent) an einem Rechtsträger halten. Betroffene Rechtsträger sind sowohl Personen- und Kapitalgesellschaften als auch Privatstiftungen, Vereine und Fonds, sofern diese Rechtsträger ihren Sitz im Inland haben. Außerdem sind auch Trusts und trustähnliche Vereinbarungen von der Meldepflicht umfasst, wenn sie im Inland verwaltet werden.

Zu melden sind Vorname und Zuname, Wohnsitz, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit. Außerdem ist zu melden, ob es sich um Gesellschafter oder ein Mitglied des Managements handelt. Parteienvertreter (u. a. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater) haben gegenüber ihren Kunden diese Meldepflichten zu wahren. Die Verletzung der Meldeverpflichtungen steht unter hohen Geldstrafen. Die Meldungen sind erstmals bis zum 1. Juni 2018 zu erstatten.

office@bfbf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG