Pkw Sachbezug

Rankweil Besteht für einen Dienstnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch für private Zwecke (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu nutzen, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor und muss als Sachbezug versteuert werden. Der Sachbezug beträgt zwei Prozent der Anschaffungskosten (max. 960 Euro/Monat). Für schadstoffarme Kraftfahrzeuge (CO2 Emission unter 127g/km) reduziert sich der monatliche Sachbezug auf 1,5 Prozent. Für Elektroautos kommt kein Sachbezug zur Anwendung. Wird der Dienstwagen nachweislich nicht mehr als 500 Km pro Monat für Privatfahrten verwendet, reduziert sich der Sachbezug auf die Hälfte.
Der Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr in einem Erkenntnis eine Entscheidung darüber getroffen, wie der Sachbezug bei zwei Dienstverhältnissen steuerlich zu behandeln ist. Wird ein Dienstwagen, der im Rahmen eines (ersten) Dienstverhältnisses zur Verfügung gestellt und für den der volle Sachbezug versteuert wird, auch im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses verwendet, so ist ein aliquoter Teil des Sachbezuges steuerlich als Werbungskosten im Rahmen des zweiten Dienstverhältnisses zu berücksichtigen.
Die Berechnung des als Werbungskosten anzusetzenden aliquoten Sachbezuges kann dabei im Verhältnis der zurückgelegten Strecke im Rahmen des zweiten Dienstverhältnisses zu der insgesamt außerhalb des ersten Dienstverhältnisses zurückgelegten Strecke erfolgen. Als Nachweis dafür empfiehlt sich die Führung eines lückenlosen Fahrtenbuches.
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