Kauf von Liegenschaften

Markt / 22.09.2017 • 19:23 Uhr
Kauf von Liegenschaften

Die wichtigsten Faktoren dabei sind die Auswahl des Kaufobjektes und die Vertragsdurchführung.

Das Grundbuch gibt Aufschluss über Eigentümer, Fläche und Belastungen (z.B. Pfandrechte oder Fahrrechte übers Grundstück). Bei Pfandrechtsbelastung muss im Zuge der Kaufvertragsabwicklung die Lastenfreistellung geschehen, was am sichersten durch eine Treu-handschaft im Zuge der Kaufpreisabwicklung erfolgt.

Die Bebauung ist nur bei Widmung des Grundstücks als Baufläche möglich. Klarheit darüber und über allfällige Bebauungsvorschrif-ten kann die Einholung einer Baugrundlagenbestimmung beim zuständigen Bauamt verschaffen. Falls die Liegenschaft nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegt, muss ein entsprechendes Fahrrecht über Nachbargrundstücke mit Regelung von Errichtungs- und Er-haltungskosten und Eintragung im Grundbuch vereinbart werden.

Der Erwerb eines kontaminierten Grundstücks (z.B. Schadstoffbelastung im Erdreich) kann weitreichende Kostenfolgen haben. Daher ist genau zu prüfen, welche Nutzung das Grundstück in der Vergangenheit hatte. Eine Nachschau im Verdachtsflächenkataster ist zu empfehlen.

Beim Hauskauf ist die baubehördliche Bau- und Benützungsbewil-ligung für das bestehende Objekt wichtig; auch die Kanalgebühren sollen bei einem erschlossenen Grundstück bereits bezahlt sein. Weiters hat der Verkäufer dem Käufer einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes auszuhändigen.

Schließlich sind Erwerbsbeschränkungen nach dem Grundverkehrsgesetz zu beachten.

Dr. Ivo Fussenegger
ist Notar in Bregenz