Wer studiert, bekommt ab Herbst mehr Geld

Markt / 29.09.2017 • 08:47 Uhr
Studieren wird nun mit höheren Beihilfen „honoriert“. Auch sonst ändert sich im neuen Semester einiges für die Studenten.
Studieren wird nun mit höheren Beihilfen „honoriert“. Auch sonst ändert sich im neuen Semester einiges für die Studenten.

Für Studenten gibt es längere Semester und höhere Beihilfen.

Studium. Das Positive gleich vorweg. Studierende dürfen sich in Zukunft über höhere Beihilfen freuen. Die Höchststudienbeihilfe steigt ab dem neuen Studienjahr von monatlich 475 auf 560 Euro. Zudem wird der erhöhte Satz für Vollwaisen, Verheiratete, Studenten mit Kind sowie nicht am Studienort Wohnende außerdem von monatlich 680 auf 801 Euro erhöht. Darüber hinaus fallen auch Studenten über 24 Jahre neu in die Gruppe mit erhöhter Beihilfe. Für sie gibt es außerdem ein monatliches Zubrot von 20 Euro. Auch ältere Studierende dürfen sich freuen: Ab 27 Jahren erhöht sich der monatliche Zuschlag von 30 auf 40 Euro.

Studien für Quereinsteiger

Wer ein fachlich in Frage kommendes Studium abgeschlossen hat und mindestens 3000 Stunden Berufspraxis vorweisen kann, kann in Zukunft durch ein neues Masterstudium ein Unterrichtsfach eines Lehramtsstudiums absolvieren. So soll ein Quereinstieg in den Lehrerberuf erleichtert werden. Die ersten Hochschulen starten ihre Angebote im Sommersemester 2018, Eignungsprüfungen finden schon in diesem Wintersemester statt. Das Studienjahr besteht künftig aber ohnehin nur noch aus den Semestern, die Ferien werden in diese integriert. Neu gestaltet wird auch die Studienberechtigungsprüfung: Mit ihr kann man für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe ohne Ablegen der Matura zugelassen werden. Das beschränkt sich allerdings auf die Studienrichtungen, die in dieser Gruppe aufgelistet sind. Außerdem dürfen Fachhochschulen (FH) die Prüfung selbst durchführen. Umgekehrt können Studenten künftig vom Studium ausgeschlossen werden, wenn sie andere gefährden. Die Details dazu müssen die Unis in ihren Satzungen festlegen. Zwielichtige Zulassungsanträge sollen künftig mit einer Kaution unterbunden werden: Bei Zweifel an der Echtheit von Urkunden kann das Rektorat zur Bezahlung eines Sachverständigen eine Kaution von bis zu 500 Euro einheben. Damit soll das Geschäftsmodell von Agenturen, die eine Vielzahl von Zulassungsanträgen mit zweifelhaften Urkunden einbringen, unterbunden werden, hieß es aus dem Wissenschaftsministerium. cro