Bank Austria muss 790 Millionen Euro nachzahlen

Markt / 12.10.2017 • 18:42 Uhr

Wien Die Bank Austria muss für die Übertragung von gut 3000 Mitarbeitern in die allgemeine Sozial- und damit Pensionsversicherung (ASVG) 790 Mill. Euro nachzahlen, entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Sie muss damit eine halbe Milliarde Euro mehr zahlen, als ursprünglich erwartet. Der höhere Aufwand ist aber schon verbucht, auf den Jahresgewinn hat die Entscheidung keine Auswirkung.

Die Bank hat Anfang 2016 offiziell bekannt gegeben, dass sie die hauseigene Sozialversicherung für „definitiv gestellte“, also unkündbare, Mitarbeiter beendet und diese Mitarbeiter gegen eine Abschlagszahlung in die allgemeine Sozialversicherung eingliedern will. Als Abschlagszahlung nahm sie – pro Arbeitsjahr – sieben Prozent des Letztgehalts an. Das hätte 240 Mill. Euro ergeben. Sie berief sich dabei darauf, dass seit Jahrzehnten dieser Satz angewendet wird, wenn Arbeitnehmer aus dem Beamtentum in das ASVG wechseln.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das für den Fall zuständig ist, hatte den VfGH angerufen und vorgeschlagen, dass die rückwirkende Gesetzesnovelle von 2016, die diesen Beitragssatz auf 22,8 Prozent mehr als verdreifacht hat, verfassungswidrig sei, weil damit der Vertrauensschutz der Bank Austria verletzt werde. Vor den Höchstrichtern gab es aber eine Abfuhr für BVwG und Bank Austria.