Zähes Ringen um Entsenderichtlinie

Markt / 23.10.2017 • 19:27 Uhr

Luxemburg Die Arbeits- und Sozialminister der EU versuchen, eine Einigung bei der umstrittenen Reform der Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern zu erzielen. Arbeits- und Sozialkommissarin Marianne Thyssen ist “sehr zuversichtlich, dass es einen Durchbruch geben kann”. Nach der ursprünglichen EU-Richtlinie von 1996 kann eine Firma ihre Angestellten befristet zur Arbeit in andere Länder schicken und dabei weiter Sozialabgaben wie im Heimatland zahlen. Gezahlt werden muss dabei auf jeden Fall der Mindestlohn im Zielland. Westliche EU-Staaten sehen darin eine Wurzel von Lohn- und Sozialdumping. Die EU-Kommission will, dass künftig für die entsandten Arbeitnehmer im Prinzip dieselben Regeln gelten wie für Mitarbeiter vor Ort. Gezahlt werden müssten damit auch Schlechtwettergeld, Erschwerniszulagen oder auch ein 13. Monatsgehalt.