Rechtsstreit gegen Spar entschieden

Markt / 08.12.2017 • 18:58 Uhr

Dornbirn Im Mai 2013 entbrannte ein öffentlicher Streit zwischen der Vorarlberger Handelskette Sutterlüty und der österreichischen Handelskette Spar. Sutterlüty warf Spar vor, Kunden mit Werbeanzeigen in die Irre geführt und getäuscht zu haben, da Spar in Werbeschaltungen den Verkauf von Rindfleisch ankündigte, das “ausschließlich” oder “fast ausschließlich” von Vorarlberger Landwirten stamme. Nun gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck. Dieses hat das Ersturteil des LG Feldkirch bestätigt. Demnach erkennt das Gericht die beklagte Partei (Spar, Anm.) “bei sonstiger Exekution schuldig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Ankündigungen, in ihren Märkten seien ab einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum bestimmte Waren, insbesondere Rindfleischprodukte, erhältlich, die ausschließlich, überwiegend oder größtenteils von regionalen Produzenten stammen, oder ähnliche Ankündigungen, wenn sie wahrheitswidrig sind, zu unterlassen”. 

Spar-Vorarlberg-Direktor Gerhard Ritter erklärt auf Anfrage, dass der Spar-Fleischverarbeiter Tann in der besagten Zeit ausschließlich Vorarlberger Rindfleisch an die Spar-Standorte geliefert habe. Aber nach Ansicht des Gerichtes sei damit nicht bewiesen, dass der Konsument in den Geschäften in dieser Zeit dann auch tatsächlich nur Vorarlberger Rindfleisch bekommen habe. “Es war sicher ein Fehler von uns, den Werbetext nicht so exakt wie möglich zu formulieren.”