Auf die Post-Soko folgt Klage gegen Gewerkschafter

Post AG zitiert Personalvertreter wegen “rufschädigender Aussagen” vor Gericht.
Feldkirch, Wien Bei der Post AG will offenbar keine Ruhe einkehren. Nachdem zahlreiche Bürger in Leserbriefen und VN-Berichten im Herbst 2017 über massive Probleme im Bereich der Zusteller hatten, zog man im Postmanagement die Notbremse und setzte im Dezember des Vorjahres interne Sonderermittler im Marsch. Diese Post-Soko durchleuchtet die Zustellbasen in Vorarlberg und ist offenbar nach wie vor damit beschäftigt, Problemfelder herauszufinden und dafür Verantwortliche dienstrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Ungeachtet dessen eröffnet die Post AG jetzt eine neue Front: Wie die VN in Erfahrung bringen konnten, wird sich Franz Mähr als Vorarlberger Postgewerkschafter beim Arbeits- und Sozialgericht verantworten müssen.
Wurden „Belehrungen“ ignoriert?
Das Postmanagement hat jedenfalls über seinen Wiener Anwalt Alfred Boran gegen Mähr eine Unterlassungsklage eingereicht. Mähr habe, so heißt es darin, „mehrmals öffentlich tatsachenwidrige Behauptungen kundgetan, die geeignet waren und sind, die Klägerin einerseits in ihrer Ehre zu beleidigen und andererseits den Ruf und das Ansehen“ der Post in der Öffentlichen „massiv zu schädigen“. Der Anwalt verweist in seinem Schreiben auf einen Bescheid des Obersten Gerichtshofes, wonach „das Gewähren von Interviews und Schreiben von Leserbriefen nicht zum gesetzlichen Aufgabenbereich eines Personalvertreters zählen“ würden.
Trotz zweier schriftlicher „Belehrungen“ habe Mähr den VN ein Interview gegeben (Faksimile) und darin „eigenmächtig zum Verbot unautorisierter Kontaktaufnahmen mit Medien aller Art“ gesprochen. „Ohne vorherige Autorisierung“ mit der Post AG sei ein Interview rechtswidrig. Sein Dienstgeber wolle offenbar „Betriebsräte und die Postgewerkschaft mundtot machen. Das ist ein Skandal in einer Republik, in der das Recht auf freie Meinungsäußerung ein hohes Gut darstellen sollte“, meint Personalvertreter Franz Mähr (50) in einer ersten Reaktion.
„Bin mir keiner Schuld bewusst“
Nachdem ihn die Post AG „privat verklagt hat und die Verhandlung öffentlich ist“, sei der ihm von den Postoberen verhängte „Maulkorb“ bis zum Spruch des Urteils aufgehoben, fügt Mähr hinzu. „Hier wird behauptet, dass ich tatsachenwidrige Behauptungen gemacht und Unwahrheiten verbreitet habe. Wer dies getan hat, haben Berichte in den VN gezeigt. Das eigene Postmanagement hat in Richtung Generaldirektion falsche Informationen weitergeleitet. Wenn eigene Postmanager Fehler machen, werden Maulkörbe an die Gewerkschafter verteilt.“ Er, Mähr, stehe jedenfalls „für schonungslose Aufklärung vor Gericht“, sei sich keinerlei Schuld bewusst und blicke deshalb der Verhandlung vor Gericht in Feldkirch gelassen entgegen.
„Die Post AG will offenbar Betriebsräte und die gesamte Postgewerkschaft mundtot machen.“