Chip-Schwachstelle: Auch in Österreich Klagsmöglichkeiten

Dornbirn Seit wenigen Tagen sind Sicherheitsmängel bei Computerchips praktisch aller Hersteller bekannt. Auch in Österreich gibt es mehrere rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher oder Unternehmer, so der Dornbirner Anwalt Clemens Pichler. Zunächst müsse man sich an jenes Unternehmen wenden, bei dem der Computer gekauft wurde. Dieses sei für eine Sanierung des Schadens zuständig. Der Händler muss aber “Zeit bekommen, nachzudenken” wie er reagieren will. Frühestens Ende Jänner könnte es zu ersten Klagen kommen, meint Pichler. Eine Sammelklage wie in den USA gibt es in Österreich nicht, gleich gelagerte Klagen können aber nach einer Einzelprüfung zusammengefasst behandelt werden.
Wenn der Mangel bereits beim Kauf des Computers bestanden hat – was bei den Computerchips aus Sicht Pichlers “zweifellos der Fall ist”, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers, unabhängig von seinem Verschulden. “Der Händler muss den mangelhaften Prozessor austauschen oder den Mangel kostenlos beheben”, so Pichler. Auch für Arbeitszeit oder Ersatzteile darf nichts verrechnet werden. Vielleicht sei die Sicherheitslücke sogar so ein großer Fehler, dass eine “Irrtumsanfechtung” vor Gericht möglich ist. Wenn der Kunde das Gerät mit diesem Sicherheitsmangel nicht gekauft hätte, kann er den Computer zurückgeben und sein Geld zurückfordern. Nur wenn dem verkaufenden Unternehmen ein Verschulden nachgewiesen werden kann, wäre Schadenersatz möglich, so die Einschätzung von Pichler, der noch prüft, ob vielleicht auch Klagen wegen Produkthaftung oder Arglist denkbar sind.
Wer sich den Rechtsweg offen halten will, sollte gleich einmal das Unternehmen, von dem der Computer gekauft wurde, auffordern, die Haftung dem Grunde nach anzuerkennen und eine Verjährungsverzichtserklärung abzugeben.