Schrems gegen Facebook: Sammelklage nein, Musterklage ja

Markt / 25.01.2018 • 22:26 Uhr
Max Schrems hat seinen Gegner nach wie vor auf dem Monitor und klagt weiter. AFP
Max Schrems hat seinen Gegner nach wie vor auf dem Monitor und klagt weiter. AFP

EuGH lehnt Sammel­klage gegen Facebook ab. In Österreich droht aber Musterklage.

Luxemburg Der Österreicher Max Schrems zieht schon seit 2011 gegen den Internetgiganten Facebook zu Felde, dem er Datenschutzverstöße vorwirft. Jetzt hat er zumindest einen Teilerfolg erzielt. Schrems erstritt sich am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof das Recht, den Internetriesen in Österreich zu verklagen. Schrems‘ geplante Sammelklage im Namen von Tausenden Facebook-Nutzern aus mehreren EU-Ländern ist aber nicht zulässig, jedenfalls noch nicht. Die EU-Kommission kündigte für April Vorschläge an, damit Verbraucher ihre Rechte besser durchsetzen können.

Der Datenschützer und Jurist Schrems liegt seit Jahren im Streit mit Facebook, dem er Datenschutzverstöße vorhält. Schon 2011 erstattete der heute 30-Jährige Anzeige in Irland, am europäischen Sitz des Netzwerks. Im Zuge dieser Dauerfehde machte er 2015 bereits mit einem anderen EuGH-Urteil Furore: Das Gericht kippte damals die Safe-Harbor-Vereinbarung der EU zur Datenübertragung in die USA. Mit seinen Beschwerden gegen Facebook kam Schrems aber seither kaum weiter.

Verbrauchergerichtsstand

Schrems beruft sich auf das EU-Recht als Verbraucher, in der Heimat statt im Ausland gegen international tätige Konzerne zu klagen, den sogenannten Verbrauchergerichtsstand. Facebook hielt vor dem EuGH dagegen, Schrems sei kein „Verbraucher“, weil er als Aktivist das soziale Netzwerk auch beruflich nutze. Das Verfahren in Österreich wurde zunächst im Namen von Schrems und sieben weiteren Personen aus Österreich, Deutschland und Indien geführt. Nach Schrems‘ Worten wollten sich aber bis zu 25.000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern dem Verfahren anschließen. Für jeden sollten 500 Euro Schadenersatz erstritten werden. Finanzierer Roland hätte im Erfolgsfall eine Beteiligung bekommen. Schrems selbst führt das Verfahren aber nach eigenen Angaben ehrenamtlich.

Trotz dieser besonderen Umstände entschied der EuGH: Schrems habe durch diese Aktivitäten seine Eigenschaft als Verbraucher nicht verloren und könne in eigener Sache sehr wohl in Österreich klagen. Nur könne er den Verbrauchergerichtsstand eben nicht im Namen anderer Facebook-Nutzer geltend machen – egal, ob sie in Österreich oder im Ausland wohnen.

Blockade gescheitert

Für Schrems wie auch für Facebook ist das EuGH-Urteil zwiespältig. Schrems betonte nach dem Urteil, nun sei der Weg für eine Musterklage gegen Facebook in Wien endlich frei, die Blockadeversuche des Unternehmens seien gescheitert.