Wirbel bei der Post geht weiter

Die Klage gegen den Postgewerkschafter Mähr soll im Juni weiterverhandelt werden.
Feldkirch Außer Spesen nichts gewesen. So könnte man die erste Verhandlungsrunde im Prozess zwischen dem Vorarlberger Postgewerkschafter Franz Mähr und der Post AG bezeichnen. Am Freitag ging vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch nämlich eine vorbereitende Tagsatzung über die Bühne. Auch einen Vergleichsversuch startete Richterin Feyza Karagüzel. Ins Rollen gebracht hatte das Ganze die Post AG. Sie hatte, wie mehrfach in den VN berichtet, gegen Mähr eine Klage eingebracht, weil dieser ein ihm verordnetes Medienkontaktverbot missachtet haben soll und in den VN auf Missstände im Zustellerbereich hingewiesen hatte.
„Nicht mundtot machen lassen“
Auch vor Gericht blieb Mähr kämpferisch. Er lasse sich als Gewerkschafter nicht mundtot machen, notfalls würde er dafür sogar eine Strafe absitzen, sagte der Gewerkschafter vor der Richterin. Von einem Vergleichsangebot wollte Mährs Anwalt Sanjay Doshi nichts wissen. „Mein Mandant wird keinerlei Verpflichtung eingehen, er wird sich nicht zensurieren lassen“, sagte Doshi nach der Tagsatzung, die nach 30 Minuten vorbei war. Doshis Appell an die Adresse der Post: „Wir bleiben dabei: Die Post soll die Klage zurückziehen. Franz Mähr hat gegen keine Vertragsklauseln verstoßen. Er ist Beamter und besitzt keinen Vertrag.“
Einigung doch noch möglich?
Anwalt Dietmar Heck, der die Post AG in dieser Causa vertritt, geht ungeachtet dessen davon aus, dass es in den nächsten Wochen zu einer Einigung kommen dürfte. Es gehe jetzt darum, dass ein gemeinsames Grundverständnis gefunden werden könne, erklärte Heck im Gespräch mit den VN. „Es dürfen keine betrieblichen Interna ohne Autorisierung nach außen gehen, und schon gar nicht Interna, die nicht der Wahrheit entsprechen.“ Entrüstet zeigt sich hingegen Manuela Auer als AK-Vizepräsidentin: „Die Post spielt ein falsches Spiel. Generaldirektor Georg Pölzl hat sein Wort nicht gehalten“, wollte Auer an ein Gespräch erinnern, bei dem Pölzl in Aussicht gestellt haben soll, die Klage fallen zu lassen. VN-TW