Richtiger Zeitpunkt, die Karten neu zu mischen

Markt / 17.05.2018 • 22:16 Uhr
Die Vorarlberger haben durchschnittlich fünf Kundenkarten in ihrer Geldtasche – und jeder dritte besitzt mindestens eine Member-, Private- oder Vorteilscard. 
Die Vorarlberger haben durchschnittlich fünf Kundenkarten in ihrer Geldtasche – und jeder dritte besitzt mindestens eine Member-, Private- oder Vorteilscard. 

Die Datenschutzverordnung betrifft auch Kundenkarten.

Schwarzach, Feldkirch „Wollen Sie eine Kundenkarte?“ Wer keine hat, wird in vielen Geschäften so lange mit dieser Frage konfrontiert, bis man endlich nachgibt. Deshalb sind Kundenkarten weiterhin im Vormarsch. Die Geldbörsen quellen über mit PrivatCards, Friends of …, BonusCards, FamilyCards – und das trotz ihres elektronischen Pedants, der App, und nicht immer wirklicher Vorteile für die Kundschaft. Ja mehr noch: Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai in Kraft tritt, könnte so manche Kundenkarte „illegal“ werden. Um die strengeren Vorschriften zu erfüllen, werden schon jetzt zahlreiche Kunden gebeten, die Datenfreigabe neu zu unterschreiben. Das sollte man sich genau überlegen.

Für und Wider abwägen

Für Karin Hinteregger (54), Leiterin der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Vorarlberg, ein guter Zeitpunkt, um die Karten neu zu mischen, sprich: Die Vor- und Nachteile abzuwägen und das Portemonnaie eventuell um einige Karten zu erleichtern. Im Schnitt hat jeder Vorarlberger fünf Kundenkarten in seiner Brieftasche, drei von vier Vorarlbergern besitzen mindestens eine. Versprochen werden den Kartenbesitzern Vorteile, etwa Rabatt­aktionen oder verbilligte Artikel und Exklusivangebote. Im Gegenzug geben die Kartenbesitzer Daten von sich bekannt: Telefonnummer, E-Mail- und Wohnadresse sowieso, meist auch Alter, Beruf und Familienstand. Die Unternehmen können mit den Kartendaten die Werbung gezielt auf den Kunden abstimmen.

In der Zustimmungserklärung für die Kundenkarte muss allerdings transparent dargelegt sein, was alles gespeichert wird. Werden die Daten zu Marketingzwecken verwendet, müssen die Kartenbesitzer ihre Einwilligung dazu geben. Diese Einwilligung ist aber oft in den Klauseln der AGB versteckt.

Außerdem vermuten Kritiker einen Kontrollverlust beim Einkauf, weil vergessen werde, die Preise zu vergleichen. Dass Kundenkarten das Kaufverhalten ändern, hat eine Studie aus Deutschland ergeben. Jeder Zweite der 1500 Befragten kaufte demnach häufiger in dem Geschäft ein, bei welchem man am Bonusprogramm teilnimmt. Allerdings: Beschwerden und Anfragen zum Thema Kundenkarten gibt es bei der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer so gut wie nicht, so Hinteregger im Gespräch mit den VN.

Kundenkarten

Kosten Konsumenten sollten darauf achten, ob die Kundenkarte etwas kostet. Wenn ja, Kosten und Nutzen abwägen

Klauseln Wenn die Vertragsklauseln umständlich bzw. unverständlich formuliert sind, auf einer Abklärung durch das Unternehmen bestehen.

Bonus- bzw. Rabattsysteme Zahlreiche Karten bieten Punktesysteme. Oft verfallen die Gutschriften, wenn sie nicht rechtzeitig eingelöst werden.

Bei Sonderangeboten bzw. Kreditkartenzahlung werden nicht immer Punkte und Rabatte in vollem Umfang gewährt – überprüfen!

Datenschutz Je mehr Daten abgefragt werden, umso sensibler ist die Verwendung dieser Daten. Darauf achten, dass die Weitergabe und Verwendung der Daten genau geregelt ist

Konsumentenschutz Bei Fragen sich an die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer wenden: konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at