Minutengenau und vollständig
Wien Arbeitgeber in der EU sollen verpflichtet werden, die ganze Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Alle EU-Staaten müssten das durchsetzen. Von der WKÖ hieß es, die heimische Arbeitszeiterfassung entspreche den EuGH-Vorgaben. Die AK verwies darauf, dass Überstunden nicht mehr verfallen dürften. Nur durch eine systematische Erfassung der Arbeitszeit aller Mitarbeiter lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden.